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Klasse B96 – Anhängerschulung

B96 Erweiterung

Für alle, die schwerere Anhänger ziehen wollen, aber keinen extra Führerschein mit Prüfung ablegen möchten, lohnt sich die B96-Erweiterung.

 

Wer beispielsweise mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren möchte, hat mit der B96-Erweiterung mehr Gestaltungsspielraum. Die Kombination aus Pkw und Anhänger darf insgesamt dann max. 4.25 T betragen anstatt 3.5 T.

  max. 1.25 T      max. 3 T

Auch wenn bei der B96-Erweiterung keine Prüfung ansteht ist der sichere und verantwortungsvolle Umgang und das Wissen sehr wichtig. Der Umgang mit dem Anhänger wird in unseren Fahrerschulungen geübt.

Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden. 

Schulungstermine auf Anfrage.

Keyfacts B96 Erweiterung

Fahrerschulung

Ohne Fahrerlaubnisprüfung

Erweiterung der Kombination auf max. 4,25 Tonnen zGM

Europaweit gültig

Auch mit BF17 möglich!

  • Welche Voraussetzungen muss ich für den Klasse B Führerschein mitbringen?
    Folgende Mindestvoraussetzungen musst du erfüllen um mit dem Klasse B Führerschein durchstarten zu können: Mindestalter 17 ½ Jahre körperliche und geistige Eignung Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland
  • Welche Unterlagen benötige ich für die Führerscheinbeantragung?
    Nach dem du dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast, erfolgt die Führerscheinbeantragung bei deinem zuständigen Bürgerbüro. Auskünfte über dein zuständiges Bürgerbüro erhältst du bei uns in der Fahrschule. Für die Beantragung bei der Behörde benötigst du folgende Unterlagen: Anmeldebescheinigung der Fahrschule (erhältst du mit der Anmeldung in der Fahrschule) Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) Bescheinigung Sehtest Passbild Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Wie viele Theoriestunden muss ich machen?
    Solltest du noch keine Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM) musst du insgesamt 14 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min. besuchen. 12 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff) Hast du bereits einen Führerscheinvorbesitz (z.B. Klasse AM o. L) verkürzen sich die Unterrichtseinheiten auf insgesamt 8 UE. 6 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff)
  • Wie viele Fahrstunden muss ich machen?
    Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung sieht bei jedem Führerschein Neuerwerb eine Grundausbildung sowie die sogenannten besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) und die Reife – und Teststufe vor: Die Grundausbildung durchläuft 3 Phasen Grundstufe (Erlangung Grundkenntnisse) Aufbaustufe (Perfektionierung Fahrzeugkenntnisse) Leistungsstufe (Schwierigkeitsgrad wird angezogen) Durchschnittswert ca. 10-15 UE* je 45 Min. Ist aber immer individuell. 12 Sonderfahrten 5 x Überlandfahrten a 45 Min. 4x Autobahnfahrten a 45 Min. 3x Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrt) a 45 Min. Reife – und Testphase Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. *UE = Unterrichtseinheit 45 Min.
  • Wie viele Prüfungen muss ich für den Führerschein der Klasse B ablegen?
    Insgesamt besteht die Fahrerlaubnisklasse B aus zwei Prüfungsteilen: theoretische Prüfung praktische Prüfung (55 Min.) Um eine Zulassung zur theoretischen Prüfung zu erhalten, musst du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht (12+2) absolviert haben. Um die praktische Prüfung ablegen zu können, müssen alle vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert und die Prüfungsreife muss durch deinen Fahrlehrer:in festgestellt worden sein.
  • Wie kann ich mich zu den Prüfungen (theoretisch & praktisch) anmelden?
    Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland abgelegt. Seit dem 01.10.2023 gibt es keine klassische Terminvergabe. Es gilt das Taubenschlagprinzip – Einfach zu den Öffnungszeiten erscheinen und die Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung beantragt dein Fahrlehrer über unser Büro beim TÜV – du brauchst dich darum also nicht zu kümmern.

Kurzerklärung Anhänger

Du möchtest mit deinem Klasse B Führerschein einen Anhänger ziehen? 

Kein Problem, das ist möglich. Allerdings darf der Pkw grundsätzlich nicht mehr als 3.5 T zGM* überschreiten und die zGM* des Anhängers darf nur noch max. 750 Kilogramm betragen.

*zGM o. zGG = zulässige Gesamtmasse bzw. zulässiges Gesamtgewicht

max. 750Kg      max. 3.5T

Es ist auch folgende Kombination noch mit dem Führerschein der Klasse B möglich:

max. 1 T            max. 2.5 T

Die Kombination überschreitet nicht mehr als 3.5 Tonnen, somit darf der Anhänger auch schwerer als 750 Kilogramm sein.

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