top of page
PHOTO-2023-12-13-21-56-09.jpg

Klasse BF17

Autofahren schon mit 17 Jahren!

Führerschein Klasse BF17 (Pkw)

Mit 17 Jahren schon Autofahren? Ja, das ist möglich mit dem Führerschein der Klasse BF17. Du kannst somit schon die Führerscheinausbildung mit 16 ½ Jahren beginnen.

Die BF17 Ausbildung stand zum Start von so jungen Autofahrer:innen unbegründet in der Kritik. Es wurde mit einem hohen Unfallrisiko gerechnet welches sich aber als Gegenteil erwies. Statistiken unterstreichen das minimierte Unfallrisiko bei jungen Fahrer:innen welche den BF17 Führerschein absolviert haben. Daher auch unsere Empfehlung zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren.

Hast du die Theorie und Praxis erfolgreich bestanden, wird dir eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Die Prüfbescheinigung erlaubt es dir im Beisein deiner Begleitperson Auto zu fahren. Wichtig ist das du deinen Ausweis mit dabei hast und dass deine Begleitperson namentlich in der Prüfbescheinigung aufgeführt ist. Die Klasse AM & L werden mit dem Bestehen ebenso erteilt – eine Begleitperson ist für diese Klassen bis zum 18. Lebensjahr nicht nötig.

Keyfacts Führerschein BF17

Kraftfahrzeuge bis max. 3.5 Tonnen

Anhänger bis max. 750 Kilogramm

Ausbildungsstart: ab 16 ½ Jahren

  • Welche Voraussetzungen muss ich für den Klasse B Führerschein mitbringen?
    Folgende Mindestvoraussetzungen musst du erfüllen um mit dem Klasse B Führerschein durchstarten zu können: Mindestalter 17 ½ Jahre körperliche und geistige Eignung Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland
  • Welche Unterlagen benötige ich für die Führerscheinbeantragung?
    Nach dem du dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast, erfolgt die Führerscheinbeantragung bei deinem zuständigen Bürgerbüro. Auskünfte über dein zuständiges Bürgerbüro erhältst du bei uns in der Fahrschule. Für die Beantragung bei der Behörde benötigst du folgende Unterlagen: Anmeldebescheinigung der Fahrschule (erhältst du mit der Anmeldung in der Fahrschule) Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) Bescheinigung Sehtest Passbild Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Wie viele Theoriestunden muss ich machen?
    Solltest du noch keine Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM) musst du insgesamt 14 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min. besuchen. 12 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff) Hast du bereits einen Führerscheinvorbesitz (z.B. Klasse AM o. L) verkürzen sich die Unterrichtseinheiten auf insgesamt 8 UE. 6 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff)
  • Wie viele Fahrstunden muss ich machen?
    Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung sieht bei jedem Führerschein Neuerwerb eine Grundausbildung sowie die sogenannten besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) und die Reife – und Teststufe vor: Die Grundausbildung durchläuft 3 Phasen Grundstufe (Erlangung Grundkenntnisse) Aufbaustufe (Perfektionierung Fahrzeugkenntnisse) Leistungsstufe (Schwierigkeitsgrad wird angezogen) Durchschnittswert ca. 10-15 UE* je 45 Min. Ist aber immer individuell. 12 Sonderfahrten 5 x Überlandfahrten a 45 Min. 4x Autobahnfahrten a 45 Min. 3x Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrt) a 45 Min. Reife – und Testphase Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. *UE = Unterrichtseinheit 45 Min.
  • Wie viele Prüfungen muss ich für den Führerschein der Klasse B ablegen?
    Insgesamt besteht die Fahrerlaubnisklasse B aus zwei Prüfungsteilen: theoretische Prüfung praktische Prüfung (55 Min.) Um eine Zulassung zur theoretischen Prüfung zu erhalten, musst du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht (12+2) absolviert haben. Um die praktische Prüfung ablegen zu können, müssen alle vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert und die Prüfungsreife muss durch deinen Fahrlehrer:in festgestellt worden sein.
  • Wie kann ich mich zu den Prüfungen (theoretisch & praktisch) anmelden?
    Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland abgelegt. Seit dem 01.10.2023 gibt es keine klassische Terminvergabe. Es gilt das Taubenschlagprinzip – Einfach zu den Öffnungszeiten erscheinen und die Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung beantragt dein Fahrlehrer über unser Büro beim TÜV – du brauchst dich darum also nicht zu kümmern.
bottom of page