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Klasse B §31 FeV - Führscheinumschreibung

Führerschein Klasse B §31 FeV (Pkw)

Wenn du deinen Klasse B Führerschein aus einem Nicht-EU Staat hast, darfst du in der Regel max. 6 Monate mit dem Führerschein in Deutschland fahren, danach kommt für dich nur eine Umschreibung in Frage – bedeutet du brauchst einen deutschen Führerschein.

 

Je nach Herkunftsland kann es ggf. sein, dass du eine theoretische und eine praktische Prüfung erneut ablegen musst. Welche Schritte und Prüfungen du absolvieren musst kannst du über deine zuständige Behörde (meist. Führerscheinstelle) erfahren.

Keyfacts §31 FeV Umschreibung

Max. 6 Monate Erlaubnis mit der ausländischen Fahrerlaubnis zu fahren

Umschreibung aus Nicht-EU Ländern meist nur mit Prüfungen verbunden

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