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Klasse B §31 FeV - Führscheinumschreibung
Führerschein Klasse B §31 FeV (Pkw)
Wenn du deinen Klasse B Führerschein aus einem Nicht-EU Staat hast, darfst du in der Regel max. 6 Monate mit dem Führerschein in Deutschland fahren, danach kommt für dich nur eine Umschreibung in Frage – bedeutet du brauchst einen deutschen Führerschein.
Je nach Herkunftsland kann es ggf. sein, dass du eine theoretische und eine praktische Prüfung erneut ablegen musst. Welche Schritte und Prüfungen du absolvieren musst kannst du über deine zuständige Behörde (meist. Führerscheinstelle) erfahren.
Keyfacts §31 FeV Umschreibung
Max. 6 Monate Erlaubnis mit der ausländischen Fahrerlaubnis zu fahren
Umschreibung aus Nicht-EU Ländern meist nur mit Prüfungen verbunden
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Welche Voraussetzungen muss ich für den Klasse B Führerschein mitbringen?Folgende Mindestvoraussetzungen musst du erfüllen um mit dem Klasse B Führerschein durchstarten zu können: Mindestalter 17 ½ Jahre körperliche und geistige Eignung Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland
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Welche Unterlagen benötige ich für die Führerscheinbeantragung?Nach dem du dich bei uns in der Fahrschule angemeldet hast, erfolgt die Führerscheinbeantragung bei deinem zuständigen Bürgerbüro. Auskünfte über dein zuständiges Bürgerbüro erhältst du bei uns in der Fahrschule. Für die Beantragung bei der Behörde benötigst du folgende Unterlagen: Anmeldebescheinigung der Fahrschule (erhältst du mit der Anmeldung in der Fahrschule) Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) Bescheinigung Sehtest Passbild Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
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Wie viele Theoriestunden muss ich machen?Solltest du noch keine Fahrerlaubnis besitzen (z.B. Klasse AM) musst du insgesamt 14 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min. besuchen. 12 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff) Hast du bereits einen Führerscheinvorbesitz (z.B. Klasse AM o. L) verkürzen sich die Unterrichtseinheiten auf insgesamt 8 UE. 6 x Unterrichtseinheiten (Grundstoff) 2 x klassenspezifische Unterrichtseinheiten (Zusatzstoff)
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Wie viele Fahrstunden muss ich machen?Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung sieht bei jedem Führerschein Neuerwerb eine Grundausbildung sowie die sogenannten besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) und die Reife – und Teststufe vor: Die Grundausbildung durchläuft 3 Phasen Grundstufe (Erlangung Grundkenntnisse) Aufbaustufe (Perfektionierung Fahrzeugkenntnisse) Leistungsstufe (Schwierigkeitsgrad wird angezogen) Durchschnittswert ca. 10-15 UE* je 45 Min. Ist aber immer individuell. 12 Sonderfahrten 5 x Überlandfahrten a 45 Min. 4x Autobahnfahrten a 45 Min. 3x Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrt) a 45 Min. Reife – und Testphase Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung. *UE = Unterrichtseinheit 45 Min.
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Wie viele Prüfungen muss ich für den Führerschein der Klasse B ablegen?Insgesamt besteht die Fahrerlaubnisklasse B aus zwei Prüfungsteilen: theoretische Prüfung praktische Prüfung (55 Min.) Um eine Zulassung zur theoretischen Prüfung zu erhalten, musst du den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht (12+2) absolviert haben. Um die praktische Prüfung ablegen zu können, müssen alle vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert und die Prüfungsreife muss durch deinen Fahrlehrer:in festgestellt worden sein.
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Wie kann ich mich zu den Prüfungen (theoretisch & praktisch) anmelden?Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland abgelegt. Seit dem 01.10.2023 gibt es keine klassische Terminvergabe. Es gilt das Taubenschlagprinzip – Einfach zu den Öffnungszeiten erscheinen und die Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung beantragt dein Fahrlehrer über unser Büro beim TÜV – du brauchst dich darum also nicht zu kümmern.
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